Allgemeine Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen - Hallenordnung - Corona-Hygienekonzept

Die nachstehenden Nutzungsbedingungen, die Hallenordnung sowie das Hygienekonzept in den jeweils gültigen Fassungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V. (im Folgenden TGS Walldorf), vertreten durch den Vorstand gem. § 26 BGB, und demNutzer der Räume der TGS.

Mit der Buchung von Räumen gelten diese Nutzungsbedingungen, die Hallenordnung sowie das Hygienekonzept als vereinbart und akzeptiert. Sie sind wesentliche Bestandteile der Buchungsvereinbarung.

 

Nutzungsbedingungen

Halle und Räume

Die TGS Walldorf verfügt über mehrere Räume. Bei der Buchung wird ein Raum / Platz fest gebucht. Eine Stornierung ist jederzeit möglich. 

Hygienekonzept

Das  unten beschriebene Hygienekonzepts ist wesentlicher Bestandteil der Buchung.

Die buchende Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle anwesenden Personen das Hygienekonzept beachten und die Hygieneregeln einhalten. Bei Nutzung der Räume muss jedes Mal eine Selbstverpflichtung und eine Teilnehmerliste ausgefüllt werden.

Sollte gegen die Hygieneregeln verstoßen werden, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Online-Buchungssystem

Für die Buchung des  Fitness-Studios, des Zirkeltrainings und der Bewegungslandschaft in der Sporthalle steht ein Online-Buchungsportal zur Verfügung. Dieses kann über einen Link auf der Homepage der TGS Walldorf (www.tgs-walldorf.de) aufgerufen werden.

Vor Nutzung des Buchungsportals ist einmalig eine Registrierung des Mieters erforderlich. Benutzerhinweise dazu sind ebenfalls auf der Homepage der TGS Walldorf abrufbar.

Vermietung einzelner Hallenstunden

Eine Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt grundsätzlich nur über das Online-Buchungsportal zustande. In Ausnahmefällen ist auch eine persönliche Buchung vor Ort (TGS Geschäftsstelle) möglich. Die TGS Walldorf behält sich vor, die Anzahl von Vorausbuchungen zu reglementieren.

Buchungsbestätigungen / Widerruf

Die TGS Walldorf kann angefragte Buchungen wie folgt bestätigen:

  1. schriftlich an die vom Mieter angegebene Anschrift
  2. per E-Mail an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse
  3. persönlich durch die Ausgabe des Buchungscodes

 

Stand 05. Mai 2021         Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.

 

Hallenordnung

Wo viele Menschen die gleichen Räume, Geräte und sanitären Einrichtungen im Wechsel nutzen, müssen sich alle an einige Spielregeln halten. Es handelt sich hierbei um einige selbstverständliche Umgangsformen, aber auch einige Gebäudespezifische Anweisungen, die unumgänglich sind. Wir bitten Sie dringend diese einzuhalten.

Unsere Übungsleiter und Mitarbeiter sind angehalten, diese Hallenordnung auch mit geeigneten Mitteln durchzusetzen. Wir bitten um Ihr Verständnis – vielen Dank.

 

Umkleideräume

Sind zur Zeit geschlossen. Bitte kommen sie in sportlicher Kleidung und wechseln sie ihre Schuhe.
 

Sauberkeit

  • Für Eltern/Begleiter, die mit Kinderwagen kommen, ist zu beachten: Die Wagen sind im Vorraum abzustellen. Sollte aus außergewöhnlichen Gründen der Wagen in die Halle mitgenommen werden, so sind die Reifen vom Straßenschmutz zu säubern.
     
  • Wir bitten Sie, bei notwendigem Windelwechsel vor Ort diese selbst zu entsorgen.


Speisen und Getränke

  • Das Rauchen ist im gesamten Sportzentrum, einschließlich Galerie, nicht gestattet.
     
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken, auch Naschereien, ist aus Hygienischen- und Sauberkeitsgründen in den Sporträumen nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind lediglich Erfrischungsgetränke (Wasser o.ä.) während des Sportbetriebs. Mitgebrachte Getränke für den Sport sollten aus Sicherheitsgründen nur in unzerbrechlichen Flaschen mitgebracht werden.
     
  • Bei Veranstaltungen am Wochenende kann, nach Rücksprache, auf der Galerie im Einzelfall eine Bewirtung stattfinden. Der Verzehr ist hierbei auch nur auf der Empore gestattet.
     

Die Halle ist immer nur über den Haupteingang zu betreten. Die Notausgänge sind für jedermann nur im NOTFALL zu öffnen. Durch diese Türen ist kein Ein- oder Ausgang gestattet.

 

Stand  Oktober 2020          Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.

 

Corona-Hygienekonzept

In den Räumen der TGS Walldorf gelten folgende Verhaltens- und Hygieneregeln zum „Corona-Infektionsschutz“. Diese Regeln wurden u.a. abgeleitet aus den Verordnungen der Landesregierung Hessen sowie des Landessportbundes und der zuständigen Fachverbände.

Allgemeine Hinweise und Regeln

Alle Personen, die die Räume der TGS nutzen wollen, haben das Hygienekonzept und die Hygieneregeln zur Kenntnis genommen, verstanden und erklären sich bereit, diese zu befolgen.

Für alle anderen ist der Zutritt zum Sportzentrum verboten.

Alle Anwesenden tragen durch ihr Verhalten bei, das Infektionsrisiko zu minimieren.

1. Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern sowie für Begleitpersonen und Trainern von Kindern und Jugendlichen.

2. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch Kinder und Jugendliche die Regeln kennen und einhalten.

3. Die Aufenthaltsdauer von Begleitpersonen ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken.

4. Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygiene-Vorschriften. Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, dass immer ein Abstand unter allen Personen von mind. 1,5 m einzuhalten ist und Innenräume nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden dürfen.

5. Für alle Personen mit Krankheitssymptomen oder Verdacht auf eine Corona-Infektion ist das Betreten des Sportzentrums verboten.

6. Beim Betreten und Verlassen des Sportzentrums ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Während der Nutzung des Sportangebotes kann diese abgenommen werden.

7. Zu jeder Zeit der Anwesenheit im Sportzentrum ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen, nicht im eigenen Hausstand lebenden Personen einzuhalten.

8. Körperkontakt hat zu unterbleiben, bitte kein Händeschütteln, Abklatschen etc.

9. Sitzbänke möglichst einzeln und mit mind. 1,5 m Abstand benutzen. 

10. im Fitness-Studio und im Zirkel ist immer ein großes Handtuch unterzulegen

11. Benutzte Sport- und Trainingsgeräte werdenvon den Übungsleitern gereinigt und desinfiziert.

12. Die Umkleideräume sind geschlossen, Toiletten sind geöffnet. Auf dem Weg zur Toilette müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.
 

Dokumentationspflicht

Die TGS Walldorf ist verpflichtet, zur Rückverfolgung von Infektionsketten alle Sportgruppe zu dokumentieren.

Alle anwesenden Personen sind verpflichtet, sich in dem von der TGS Walldorf bereitgestellten Dokumentationssystem (elektronisch oder in Papierform) mit Namen, Vornamen, Aufenthaltszeitraum, Telefonnummer oder E-Mail zu registrieren.

Für jede Buchungszeit ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln verantwortlich ist.

Die TGS Walldorf behält sich fortlaufende Änderungen des Hygienekonzepts vor.

 

Stand 05. Mai 20210                                     Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.